Sachversicherungen
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Die Sachversicherung
Sachversicherungen sind im besonderen die Wohngebäudeversicherung und die
Hausratversicherung. Sie zählen zur Schadenversicherung, in der das Prinzip der
konkreten Bedarfsdeckung gilt. Es soll Ihnen hier ermöglicht werden, den Zustand
vor Schadeneintritt wieder herzustellen.
Hier sind die Begriffe Versicherungssumme und Versicherungswert wichtig.
Die Versicherungssumme kennzeichnet generell die Obergrenze der
Ersatzleistung und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung. Die konkrete
Leistung im Schadenfall kann unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme
liegen, jedoch nie darüber.
Der Versicherungswert stellt den Wert des versicherten Interesses dar. In der
Hausratversicherung beispielsweise wird in der Regel bedingungsgemäß der Neuwert
versichert, das heißt der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und
Güte. Den im Schadenfall ist Ihnen nicht damit gedient nur den tatsächlichen
Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung (Zeitwert) zu erhalten.
Für Sie als Versicherungsnehmer kommt es darauf an, den Wert des versicherten
Risikos korrekt einzuschätzen. Die vereinbarte Versicherungs-summe sollte also
dem Versicherungswert entsprechen. In diesem Fall spricht man auch von einer
Vollversicherung.
Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert, liegt eine
Überversicherung vor. In diesem Fall kann jeder Vertragspartner die Herabsetzung
der Versicherungssumme und somit des Beitrags verlangen (§ 51 VVG).
Problematisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der
Absicht geschlossen hat, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Der
Versicherungsvertrag ist dadurch nichtig. Dem Versicherer stehen jedoch bis zum
Zeitpunkt der Kenntniserlangung die Versicherungsprämien zu.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem
Versicherungswert liegt. Der Versicherer muss in diesem Fall bei Totalverlust
der versicherten Sachen nur die Versicherungssumme ersetzen, bei teilweisem
Verlust muss der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum
Versicherungswert ersetzt werden.
Beispiel:
Bei Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Hausrat einen Wert von 60.000
Euro. Dieser Wert wird auch als Versicherungssumme vereinbart. Nach einiger Zeit
steigt der Wert des Hausrates jedoch aufgrund von mehreren Neuanschaffungen auf
90.000 Euro. Der Versicherer hat jedoch keine Mitteilung von der Wertsteigerung
erhalten.
Tritt nun der Versicherungsfall mit einem Schaden in Höhe von 30.000 Euro
ein, errechnet der Versicherer die Entschädigungsleistung wie folgt:
Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert
Entschädigung = 60.000 x 30.000 / 90.000
Der Versicherungsnehmer erhielte demnach lediglich eine Entschädigung in Höhe von 20.000 anstatt der vollen Leistung von 30.000 Euro.
Unterversicherung lässt sich vermeiden, indem mit dem Versicherer vereinbart wird, dass dieser auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. In der Hausratversicherung lässt sich dies beispielsweise durch Vereinbarung einer bestimmten Mindestversicherungssumme pro qm Wohnfläche erreichen.
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