Versicherungen-Vergleichen.at - Ihr Portal rund um Versicherungen aller Art


Sachversicherungen


Versicherungen Vergleichen - Kostenloser Vergleich


 

Die Sachversicherung

Sachversicherungen sind im besonderen die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Sie zählen zur Schadenversicherung, in der das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung gilt. Es soll Ihnen hier ermöglicht werden, den Zustand vor Schadeneintritt wieder herzustellen.

Hier sind die Begriffe Versicherungssumme und Versicherungswert wichtig.

Die Versicherungssumme kennzeichnet generell die Obergrenze der Ersatzleistung und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung. Die konkrete Leistung im Schadenfall kann unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen, jedoch nie darüber.

Der Versicherungswert stellt den Wert des versicherten Interesses dar. In der Hausratversicherung beispielsweise wird in der Regel bedingungsgemäß der Neuwert versichert, das heißt der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Den im Schadenfall ist Ihnen nicht damit gedient nur den tatsächlichen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung (Zeitwert) zu erhalten.

Für Sie als Versicherungsnehmer kommt es darauf an, den Wert des versicherten Risikos korrekt einzuschätzen. Die vereinbarte Versicherungs-summe sollte also dem Versicherungswert entsprechen. In diesem Fall spricht man auch von einer Vollversicherung.

Übersteigt die Versicherungssumme den Versicherungswert, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall kann jeder Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und somit des Beitrags verlangen (§ 51 VVG). Problematisch wird es, wenn der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen hat, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Der Versicherungsvertrag ist dadurch nichtig. Dem Versicherer stehen jedoch bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung die Versicherungsprämien zu.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt. Der Versicherer muss in diesem Fall bei Totalverlust der versicherten Sachen nur die Versicherungssumme ersetzen, bei teilweisem Verlust muss der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt werden.

Beispiel:
Bei Abschluss des Versicherungsvertrages hat der Hausrat einen Wert von 60.000 Euro. Dieser Wert wird auch als Versicherungssumme vereinbart. Nach einiger Zeit steigt der Wert des Hausrates jedoch aufgrund von mehreren Neuanschaffungen auf 90.000 Euro. Der Versicherer hat jedoch keine Mitteilung von der Wertsteigerung erhalten.

Tritt nun der Versicherungsfall mit einem Schaden in Höhe von 30.000 Euro ein, errechnet der Versicherer die Entschädigungsleistung wie folgt:

Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert


Entschädigung = 60.000 x 30.000 / 90.000

Der Versicherungsnehmer erhielte demnach lediglich eine Entschädigung in Höhe von 20.000 anstatt der vollen Leistung von 30.000 Euro.

Unterversicherung lässt sich vermeiden, indem mit dem Versicherer vereinbart wird, dass dieser auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. In der Hausratversicherung lässt sich dies beispielsweise durch Vereinbarung einer bestimmten Mindestversicherungssumme pro qm Wohnfläche erreichen.

 

Sachversicherungen vergleichen